Verdoppelte Höchstgrenze für Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen sind ab dem 1. Januar 2009 besser von der Steuerschuld absetzbar. Bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus auf 20% von max. 6.000 Euro der Handwerkerkosten verdoppelt, absetzbar sind jetzt also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt.

Die neue Höchstgrenze gilt allerdings nur für nach 2008 gezahlte Aufwendungen, soweit die zu Grunde liegenden Leistungen ab dem 1. Januar 2009 erbracht worden sind.

Den dazu erschienenen Faltflyer können Sie hier einsehen (PDF Dokument):
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)